Was du als Website-BetreiberIn über das neue Datenschutzgesetz (nDSG) wissen musst.

ab dem 1. September 2023 tritt das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) in Kraft. Dieses Gesetz bringt einige Änderungen mit sich, die vor allem die Bearbeitung von Personendaten betreffen. In diesem Blogbeitrag geben wir Dir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und zeigen Dir, wie wir Dir dabei helfen können, diese Änderungen umzusetzen.

Was ändert sich mit dem neuen Datenschutzgesetz?

Das neue Datenschutzgesetz passt die bestehenden Regeln an die aktuelle technologische und gesellschaftliche Realität an, in der die Verwendung von Cloud-Diensten, Big Data und Social Media eine grosse Rolle spielt. Im Wesentlichen stärkt das Gesetz die Rechte der Benutzer auf Selbstbestimmung über ihre Daten und verpflichtet die Anbieter, ihre Datenverarbeitung transparent zu kommunizieren.

Die gute Nachricht ist: Wenn Du die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung der EU seit Mai 2018) bereits korrekt umgesetzt hast, musst Du nicht mehr viel unternehmen. Denn das Schweizer Datenschutzgesetz ist grundsätzlich liberaler als die europäische Verordnung.

Was bedeutet das für Dich als Website-Betreiber?

Als Betreiber einer Webseite oder eines Onlineshops in der Schweiz ist es wichtig, das neue Datenschutzgesetz umzusetzen. Du musst prüfen, welche personenbezogenen Daten Du erhebst, verarbeitest und speicherst, und ob diese Daten durch Dritte bearbeitet werden. Für KMU’s und Vereine mit weniger als 250 Mitarbeitenden ist es glücklicherweise nicht verpflichtend, ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten zu führen.

Gerne unterstützen wir dich dabei, die eingesetzten und datenschutzrelevanten Tools auf deiner Website zu identifizieren, welche die Basis zur Erstellung einer Datenschutzerklärung bilden. Aufgrund der fehlenden rechtlichen Expertise können wir dir jedoch keine vollumfängliche, rechtskonforme Datenschutzerklärung anbieten.

Es ist deshalb ratsam, bei der Erstellung oder Überarbeitung der Datenschutzerklärung die Hilfe eines Rechtsanwalts oder einer Datenschutzexperten in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entspricht und die Privatsphäre der Benutzer angemessen geschützt wird.

Tipp: Mit dem Datenschutzgenerator nDSG-Konform

Wir verstehen, dass diese Änderungen komplex und zeitaufwendig sein können. Deshalb möchten wir Dir eine einfache Lösung anbieten: Einen Datenschutzgenerator für das Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG). Dieses Tool durchstöbert Deine Webseite, erkennt alle datenschutzrelevanten Dienste und erstellt eine personalisierte Datenschutzerklärung für Dich. Es hält Deine Datenschutzerklärung auch automatisch auf dem neuesten Stand, indem es Deine Website alle sechs Wochen auf neue oder veränderte Dienste prüft.

Unser Angebot: Wir übernehmen die Einrichtung und Einbindung des Datenschutzgenerators für Dich zum Preis von CHF 120. Der jährliche Betrieb deiner Website erhöht sich mit dem Einsatz des Datenschutzgenerators um 60 CHF.

Wenn Du Fragen hast oder weitere Informationen benötigst, zögere bitte nicht, uns zu kontaktieren.

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